VERHALTEN

Allgemeine Sicherheitsbestimmungen auf unserem Schießstand:

  1. Einhaltung der Regeln:

    • Jeder Besucher des Schießstands ist verpflichtet, alle Sicherheits- und Betriebsanweisungen vor Ort zu beachten.
    • Beachten Sie strikt die Anweisungen der Instruktoren und des Personals des Schießstands.
    • Jeder Besucher des Schießstands ist verpflichtet, seine Identität mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass nachzuweisen. Ein Führerschein wird nicht als gültiges Identifikationsdokument akzeptiert. Wenn Sie ohne Anwesenheit eines Instruktors schießen möchten, ist es erforderlich, einen Waffenschein vorzulegen. 
  2. Einweisung in die Ausrüstung:

    • Vor Beginn des Schießens wird unser Personal Sie ausführlich über die Sicherheitsregeln, den Umgang mit Waffen und die Nutzung der Schießbahnen informieren.
  3. Schutzausrüstung:

    • Während des Schießens ist die Verwendung von Schutzausrüstung, einschließlich Schutzbrillen und Gehörschutz, obligatorisch.
    • Schutzausrüstung steht auf dem Schießstand zur Verfügung oder kann mitgebracht werden.
  4. Verantwortung für eigene Waffen:

    • Wenn Sie Ihre eigene Waffe mitbringen, legen Sie sie vor dem Schießen dem Personal des Schießstands zur Überprüfung und Bestätigung des sicheren Zustands vor.
  5. Alkohol- und Drogenverbot:

    • Der Zutritt unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen ist strengstens untersagt.
    • Personen, die offensichtlich unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen stehen, sind nicht berechtigt zu schießen.Bei Verdacht auf Alkohol ist das Personal berechtigt, einen Atemalkoholtest durchzuführen.
  6. Erste-Hilfe-Prinzipien:

    • Im Bedarfsfall stehen auf dem Schießstand grundlegende Erste-Hilfe-Mittel zur Verfügung.
    • Informieren Sie das Personal des Schießstands umgehend über jede auftretende Situation.
  7. Verantwortung für persönliche Gegenstände:

    • Für persönliche Gegenstände, einschließlich Wertsachen, trägt der Besucher die volle Verantwortung. Der Schießstand ist nicht für Verlust oder Beschädigung persönlicher Gegenstände verantwortlich.
  8. Verbot der Bewegung hinter den Schießständen:

    • Während des Schießens ist es untersagt, sich hinter den Schießbahnen zu bewegen. Warten Sie auf die Anweisungen des Personals, bevor Sie sich hinter die Schießlinie begeben.
  9. Altersanforderungen:

    Der Zutritt zum Schießstand ist nur Personen ab einem Mindestalter von 12 Jahren gestattet. Personen im Alter von mindestens 12 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Elternteils oder einer anderen volljährigen Person mit schriftlicher Einwilligung der Eltern eintreten.

     
     

Diese allgemeinen Sicherheitsbestimmungen dienen dem Schutz Ihrer Sicherheit und der Sicherheit anderer Besucher. Bitte machen Sie sich ausführlich damit vertraut und beachten Sie sie während Ihres Aufenthalts auf unserem Schießstand.

 
 

Präziser Treffer, unvergessliches Erlebnis.

Kontaktieren Sie uns für Ihr Schießerlebnis. Ihre Fragen und Reservierungen sind jederzeit willkommen. Schreiben Sie uns einfach, und wir sind für Sie da.